Qualität von Strapazierrasenflächen auf Sportanlagen

Gütegemeinschaft Sportrasensysteme aus Naturrasen e. V.

Qualität von Anfang an

Die Gütegemeinschaft Sportrasensysteme aus Naturrasen e.V. sichert und verbessert die Qualität von Strapazierrasenflächen auf Sportanlagen von der Beratung über den Bau bis zur Pflege und Instandhaltung.

Ziel der Gütegemeinschaft ist es, die Qualität und fachgerechte Erstellung von Sportrasensystemen aus Naturrasen und die Instandhaltung und Pflege von Sportrasensystemen aus Naturrasen nachzuweisen und durch kontinuierliche Maßnahmen der Eigenüberwachung sowie eine mindestens einmal jährliche Fremdüberwachung fortlaufend zu sichern.

Die Gütezeichenbenutzer der Gütegemeinschaft Sportrasensysteme aus Naturrasen haben sich verpflichtet folgende Grundsätze zu befolgen:

  • kooperative Bauabwicklung,
  • frühzeitige Umsetzung von Informationspflichten,
  • Budgetsicherheit bei eigener Planung

Die Mitglieder der Gütegemeinschaft kommen aus folgenden Bereichen:

  • Unternehmen mit dem Schwerpunkt Sportplatzbau, Pflege und Instandhaltung
  • Planungsbüros mit dem Schwerpunkt Sportanlagen
  • Prüflabore und Institute
  • Kommunen und andere Auftraggeber

Öffentliche Auftragsvergabe

Besonderen Wert legt die Gütegemeinschaft darauf, dass Akteure aus allen Bereichen des Sportplatzbaus in der Gütegemeinschaft vertreten sind, damit Transparenz über alle Aktivitäten der Gütegemeinschaft gegeben ist.
Für die rechtssichere Auftragsvergabe können auch öffentliche Auftraggeber auftragsbezogen Anforderungen an die Eignung der Bieter festlegen. Im Kasten ist ein Beispiel für eine solche Anforderung zu finden.

Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom RAL Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Güte- und Prüfbestimmungen Sportrasensysteme aus Naturrasen RAL-GZ 946/1 für die Herstellung – GZ 946/2 für Pflege und Instandhaltung sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung RAL-GZ 946 mit dem Besitz des entsprechenden Gütezeichens Sportrasensysteme aus Naturrasen nachweist.

Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 946 entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.

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